Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen

Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:

  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
  • Familien mit behinderten Angehörigen,
  • Einelternfamilien.

Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

Voraussetzungen

  • Ihre Familie in Not geraten ist,

  • keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (zum Beispiel Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,

  • die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und

  • Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Ablauf

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.

Fristen

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen

  • Mietvertrag

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Gebühren

keine

Zuständigkeit

  • Beratungsstellen inklusive Schuldnerberatungsstellen der freien gemeinnützigen Träger (wie zum Beispiel Caritas, Diakonie, pro familia).

  • Beratungsstellen der Gemeinden, Jugend- und Sozialämter

  • die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen

  • Krankenhaussozialdienste und Sozialstationen

Rechtsgrundlage

Satzung der Stiftung "Familie in Not" des Landes Baden-Württemberg

Rechtsbehelf

Es handelt sich um freiwillige Leistungen

Sonstiges

Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.familie-in-not.de.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

18.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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