Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.

Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.

Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.

Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.

Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.

  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

  • Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

Ablauf

Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.

Fristen

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.

Gebühren

Keine

Zuständigkeit

Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Rechtsgrundlage

  • § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen

  • § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen

  • § 82 Begriff des Einkommens

  • § 85 Einkommensgrenze

Rechtsbehelf

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Sonstiges

Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.

Freigabevermerk

01.04.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg

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