Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.

Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie schon über Daten zur betroffenen Person verfügen müssen.
    Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.

  • Wenn Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.

  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden

  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

Ablauf

  • mündlich in der Behörde stellen,

  • mit der Post oder durch E-Mail übermitteln oder

  • je nach Angebot der Gemeinde auch online stellen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

  • für Selbstauskünfte: keine

  • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

Zuständigkeit

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Benötigen Sie ausführlichere Daten, können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen.

Sie können auch eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.

Freigabevermerk

25.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen

Meldepflicht
Gläubiger
Vorgehen des Gläubigers
Umzug
Gläubiger und Schuldner
Zur Leistungen Übersicht