Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Integrationskurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kostenfrei besuchen. Die Struktur der Kurse besteht aus zwei Teilen:

  • Allgemeiner Integrationskurs mit 600 Unterrichtseinheiten (UE) oder spezielle Integrationskurse (Alphabetisierungskurs 900 - 1200 UE, Integrationskurs für gering Literalisierte 900 - 1200 UE, Integrationskurs für Zweitschriftlernende 900 UE, Integrationskurs für Menschen mit Beeinträchtigung 900 UE, Intensivkurs 400 UE)
  • Orientierungskurs mit 100 UE zur Vermittlung von Kenntnissen des Rechts, der Kultur, der Geschichte und den Werten in Deutschland

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ab 14 Jahren können an den Kursen "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" teilnehmen. Ein Kurs besteht aus einer Lerngruppe mit mindestens zwölf Teilnehmenden der Zielgruppe, die über einen bestimmten Zeitraum miteinander Inhalte erarbeiten und Kompetenzen weiterentwickeln. Die Kurssprache ist Deutsch. Die Teilnahme an Kursen ist für jede Person nur bis zu einem Umfang von insgesamt 200 UE möglich. Pro Maßnahme können auch mehrere Kurse beantragt und durchgeführt werden. Ein Kurs kann 50, 100 oder 200 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Eine UE entspricht 45 Minuten. Im Kurs werden die Inhalte des Modulkataloges erarbeitet. Der Modulkatalog gliedert sich in verbindliche Basismodule, Wahlmodule und freie Module beziehungsweise frei gestaltbare Module und behandelt folgende Themen:

  • Fragen Ihrer spezifischen Identiät, zum Beispiel Vorstellungen von der deutschen Kultur und Lebenswelt und Ihre Erfahrungen damit,
  • Vielfalt in Deutschland,
  • Engagement und Partizipation, zum Beispiel das politische System in Deutchland, Chancen des freiwilligen Engagements,
  • Kommunikation und Medientraining,
  • Möglichkeiten und Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt (Beruf, Weiterbildung und Selbständigkeit) und
  • Familie, Erziehung und Bildung.

Tipp: Als Ergänzung zu den Integrationskursen gibt es weitere Integrationshilfen, vor allem migrationsspezifische Beratungsangebote. Auskünfte über Beratung vor Ort erteilen die Gemeinden, Integrationsbeauftragte oder die Stellen der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) beziehungsweise der Jugendmigrationsdienste (JMD).

Voraussetzungen

37133 Friedland

Telefon

+49 22899 358 91919
Telefax+49 22899 358 72304

Wenn Sie schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben und trotzdem einenIntegrationskursabsolvieren möchten, müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag aufZulassung zum Integrationskursstellen. Bitte schicken Sie diesen Antrag an die zuständigeRegionalstelledes Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Sie werden dann als deutscher Staatsangehöriger zumIntegrationskurszugelassen. Lesen Sie dazu bitte die Informationen für deutsche Staatsangehörige.

Ablauf

Sie können sich mit dem Berechtigungsschein direkt bei einem Träger von Sprachkursen Ihrer Wahl anmelden.

Tipp:Die Kontaktdaten der zugelassenen Träger von Integrationskursen in Ihrer Nähe finden Sie im Onlinedienst des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Bestätigung des Bundesverwaltungsamts über Ihre Teilnahmeberechtigung (Berechtigungsschein).

Sollten Sie vom Bundesverwaltungsamt keine Teilnahmeberechtigung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.

Gebühren

Grundsätzlich: Keine

Fortsetzung nach Erreichen der Höchstförderdauer der Unterrichtsstunden: auf eigene Kosten

Zuständigkeit

  • der Träger des Integrationskurses, soweit Sie im Besitz eines Berechtigungsscheins sind

  • Ihre zuständigeRegionalstellefinden Sie mit Hilfe des AuskunftssystemsBAMF-NAvI

  • sonst: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Rechtsgrundlage

Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Verbindung mit der Integrationskursverordnung

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland zur Schule gehen, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

02.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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