Organspende - Ausweis ausfüllen
Mit einem Organspende-Ausweis können Sie
- einer Organ- oder Gewebeentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
- ihr widersprechen,
- Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder
- die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.
Hinweis: Die allgemeine Feststellung des Todes bei Atem- und Herzstillstand kann jede Ärztin und jeder Arzt vornehmen. Voraussetzung für eine Organspende ist aber die Diagnose irreversibler Hirnfunktionsausfall (früher: "Hirntod"). Diese ist an verbindliche, besonders strenge Richtlinien geknüpft. Zwei erfahrene Intensivmedizinerinnen oder Intensivmediziner, von denen einer Neurologe oder Neurochirurg sein muss, müssen die Diagnose nach aufwendigen klinischen und apparativen Untersuchungen genau dokumentieren.
Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen (zum Beispiel mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe).
Sprechen Sie mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organspende, damit diese Ihre Entscheidung kennen und bei Bedarf in Ihrem Sinn handeln können.
Achtung: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie ab dem Alter von 16 Jahren regelmäßig über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Sie muss Ihnen geeignete Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen. Die Krankenkasse fordert Sie auf, Ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende (am besten in einem Organspende-Ausweis) zu dokumentieren. Fragen beantwortet das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 0800 90 40 400 gebührenfrei. Oder wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Haltung zur Organspende auch in Ihrer Patientenverfügung berücksichtigen. Denn die Organspende-Erklärung ist freiwillig, aber wichtig.
Voraussetzungen
Für die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Für den Widerspruch zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Ablauf
bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
bei den Krankenkassen,
in vielen Apotheken und Arztpraxen sowie
bei Pass- und Meldebehörden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
keine
Zuständigkeit
das Sozialministerium Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
§ 1 Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 1a Begriffsbestimmungen
§ 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
§ 2a Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende; Verordnungsermächtigung
§ 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
§ 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
§ 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
§ 5 Nachweisverfahren
§ 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
§ 7 Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
19.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg