Mahnbescheid beantragen
Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme auf einfache und schnelle Weise gerichtlich feststellen zu lassen. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, können Sie sich durch das Mahnverfahren ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren ersparen.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in Baden-Württemberg.
Ablauf
schriftlich mit einem besonderen Formular, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten
elektronisch, wenn Sie den Online-Mahnantrag ausfüllen und elektronisch oder per Post versenden
vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
Fristen
Der Anspruch darf noch nicht verjährt sein.
Bearbeitungsdauer
Bis zum Erhalt eines vollstreckbaren Titels: durchschnittlich sechs bis acht Wochen
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Keine
Gebühren
Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes.
Sie können sie auf den Seiten des gemeinsamen Auftritts der Mahngerichte der Bundesländer berechnen.
Zuständigkeit
das Amtsgericht Stuttgart als zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Den Beschluss über die Zurückweisung des Mahnantrags können Sie nicht anfechten.
Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen Erinnerung einlegen.
Sonstiges
Keine
Freigabevermerk
02.03.2026; Justizministerium Baden-Württemberg