Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Dienstleistungen - Service BW

Mahnbescheid beantragen

Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme auf einfache und schnelle Weise gerichtlich feststellen zu lassen. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, können Sie sich durch das Mahnverfahren ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren ersparen.

Voraussetzungen

Sie haben Ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in Baden-Württemberg.

Ablauf

  • schriftlich mit einem besonderen Formular, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten

  • elektronisch, wenn Sie den Online-Mahnantrag ausfüllen und elektronisch oder per Post versenden

  • vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

Fristen

Der Anspruch darf noch nicht verjährt sein.

Bearbeitungsdauer

Bis zum Erhalt eines vollstreckbaren Titels: durchschnittlich sechs bis acht Wochen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Keine

Gebühren

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes.

Sie können sie auf den Seiten des gemeinsamen Auftritts der Mahngerichte der Bundesländer berechnen.

Zuständigkeit

das Amtsgericht Stuttgart als zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Den Beschluss über die Zurückweisung des Mahnantrags können Sie nicht anfechten.

Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen Erinnerung einlegen.

Sonstiges

Keine

Freigabevermerk

02.03.2026; Justizministerium Baden-Württemberg

Zur Leistungen Übersicht