Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen, Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal können gegebenenfalls im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzeszuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzeszuzüglich
Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion und mehrjähriger Berufserfahrung
Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung
Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion und mehrjähriger Berufserfahrung
Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzeszuzüglich
Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung
Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion und mehrjähriger Berufserfahrung
Ablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
Gebühren
EUR 147,00
Zuständigkeit
für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
nach der Einreise: die Ausländerbehörde
Ausländerbehörde ist- wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sonstiges
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
21.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg