Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Aufnahme als Spätaussiedler beantragen

Für eine Aufnahme als Spätaussiedler müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

Voraussetzungen

  • Abstammung von zumindest einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit

  • Deutscher Nationalitätseintrag im Inlandspass oder anderen behördlichen Ausweisen oder Registern
    Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum kann daneben auch auf andere Weise erfolgen, vor allem durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.

  • Fähigkeit, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen

Ablauf

Den Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler müssen Sie vom Herkunftsgebiet aus beim Bundesverwaltungsamt einreichen. Sie können den Antrag auch über eine deutsche Auslandsvertretung oder über in Deutschland lebende Verwandte oder sonstige Bevollmächtigte stellen.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie eine Aufforderung des Bundesverwaltungsamts zur Teilnahme an einem Sprachtest. Dieser Aufforderung sollten Sie unbedingt nachkommen. Das Ergebnis des Sprachtests ist sehr wichtig für die weitere Behandlung Ihres Aufnahmeantrags. Im Rahmen des Sprachtests wird geprüft, ob Sie als antragstellende Person ein einfaches Gespräch über allgemeine Themen des täglichen Lebens führen können. Die Sprachtests werden an deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt.

Das Bundesverwaltungsamt prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Wenn Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen, erhalten Sie von dort einen Aufnahmebescheid. Bis dahin müssen Sie in Ihrem Herkunftsgebiet warten.

Nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden die Spätaussiedler und deren Familienangehörige in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamts registriert. Danach erfolgt die Verteilung auf die Bundesländer. Anschließend stellt das Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung aus, die Spätaussiedlern zum Nachweis bei Behörden dient.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Geburtsurkunde(n), eventuell Heiratsurkunde(n), Adoptionsurkunde(n) sowie gegebenenfalls Scheidungsurkunden aller aussiedlungswilligen Personen (auch der Kinder),

  • Arbeitsbücher aller aussiedlungswilligen Personen, die vor dem 01.01.1974 geboren wurden,

  • Führungszeugnisse der ausreisewilligen Personen,

  • Soldbuch, Wehrpass, Bescheinigungen über Internierung, Verschleppung, Enteignung, Besuch deutscher Schulen etc..

Gebühren

keine

Zuständigkeit

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Bezugsort

Friedland

Rechtsgrundlage

  • § 4 Spätaussiedler

  • § 5 Ausschluss

  • § 6 Volkszugehörigkeit

  • § 15 Bescheinigungen

  • § 26 Aufnahmebescheid

  • § 27 Anspruch

  • § 28 Verfahren

Rechtsbehelf

siehe Aufnahmebescheid

Sonstiges

Spätaussiedleraufnahmeverfahren

Vertiefende Informationen

Bundesverwaltungsamt

Freigabevermerk

10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

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