Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen

Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:

Sie dürfen den verliehenen Grad wie zum Beispiel „inzener-mechanik“ oder „ekonomist“ ohne Genehmigung in der Form führen, wie Sie ihn erhalten haben. Sie müssen aber bei Graden, die Sie außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, die Hochschule hinzufügen, an der Sie den Grad erworben haben.

Dabei können Sie den akademischen Grad in den folgenden Formen darstellen:

  • in lateinische Schrift übertragen
  • die im Herkunftsland zugelassene oder übliche Abkürzung führen
  • eine wörtliche deutsche Übersetzung in Klammern hinzufügen.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt in der Regel auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder sowie deren Nachkommen.

Ist der ausländische Abschluss dem deutschen gleichwertig , erfolgt diese Umwandlung.

Voraussetzungen

  • Studienabschluss vor der Einreise an einer anerkannten Hochschule im Aussiedlungsgebiet

  • Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mit einem deutschen Studienabschluss

  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg

Ablauf

  • Sie müssen einen Antrag stellen.

  • Bitte nutzen Sie hierfür das Formular "Antrag auf Gradumwandlung" und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg bei der zuständigen Stelle ein.

  • Liegen bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wandeltdiezuständige Stelle Ihren ausländischen Grad in einen gleichwertigen deutschen Grad um und übersendet Ihnen hierzu ein offizielles Schreiben (Bescheid).

  • Die Möglichkeit einer Gradumwandlung gibt es nur für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • amtlich beglaubigte Kopie

    • des Diploms mit Anlage im Original
    • der Übersetzung des Diploms mit Anlage
    • der Spätaussiedlerbescheinigung oder des Vertriebenenausweises
    • gegebenenfalls: der Bescheinigung über eine Namensänderung

  • des Diploms mit Anlage im Original

  • der Übersetzung des Diploms mit Anlage

  • der Spätaussiedlerbescheinigung oder des Vertriebenenausweises

  • gegebenenfalls: der Bescheinigung über eine Namensänderung

  • Kopie des Personalausweises

  • Lebenslauf

  • des Diploms mit Anlage im Original

  • der Übersetzung des Diploms mit Anlage

  • der Spätaussiedlerbescheinigung oder des Vertriebenenausweises

  • gegebenenfalls: der Bescheinigung über eine Namensänderung

Gebühren

Keine

Zuständigkeit

Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

06.07.2026 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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