Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Spätaussiedlerbescheinigung erhalten

Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

Ablauf

Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.

Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Registrierschein

Gebühren

keine

Zuständigkeit

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Bezugsort

Friedland

Rechtsgrundlage

  • § 4 Spätaussiedler

  • § 5 Ausschluss

  • § 7 Grundsatz

  • § 15 Bescheinigungen

Rechtsbehelf

siehe Aufnahmebescheid des BVA

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Freigabevermerk

10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

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