Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.
Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.
Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.
Voraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen
Ablauf
Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.
Fristen
Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Gebühren
Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Rechtsgrundlage
§ 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
§ 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
§ 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)
Rechtsbehelf
keine
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
16.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg