Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben

Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.

Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.

Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.

Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung

  • gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen

Ablauf

Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.

Fristen

Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Gebühren

Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

Rechtsgrundlage

  • § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)

  • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)

  • § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)

Rechtsbehelf

keine

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

16.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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