Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Rentenversicherung - Renteninformation beantragen

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Versicherungskontos erfragen. Die Deutsche Rentenversicherung hat für Sie eine Reihe von wichtigen Informationen zusammengestellt. So finden Sie in der Renteninformation beispielsweise Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche und eine Hochrechnung über die Höhe Ihrer voraussichtlichen Altersrente sowie den Rentenanspruch bei voller Erwerbsminderung.

Sie erhalten eine Renteninformation über:

  • die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
  • Ihre derzeitigen Rentenansprüche. Durch den Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) deckt sie mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten, um zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen zu können.

Die erste Renteninformation beinhaltet zusätzlich Ihren Versicherungsverlauf. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Konto durch entsprechende Nachweise vervollständigen zu können.

Voraussetzungen

  • wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,

  • wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben.

Ablauf

Beantragen Sie die Renteninformation telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben.

Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer wenn Sie die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann dadurch schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

  • die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württembergoder ein anderer Regionalträger,

  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder

  • die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

entfällt

Sonstiges

  • für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion

  • ein Kartenlesegerät und

  • einen Internetzugang.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

02.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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