Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

Wenn Sie eine Baumaßnahme planen, können Sie Ihr Grundstück im Vorfeld durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst untersuchen lassen. Dieser Dienst prüft anhand von Luftaufnahmen, ob Ihr Grundstück frei von Kampfmitteln ist. Die Luftaufnahmen wurden im zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigt.

Ergibt sich durch die Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel beziehungsweise werden dort Kampfmittel vermutet oder gefunden, müssen Sie sie sachgemäß entfernen lassen.

Zuständig ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Er übernimmt die

  • Entschärfung von Kampfmitteln,
  • Beförderung geborgener Kampfmittel und
  • Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.

Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftraggebenden. Wenn der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.

Voraussetzungen

keine

Ablauf

  • Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus.

  • Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder vorzugsweise per E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdienst.
    Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei. Genaue Informationen dazu finden Sie im beigefügten Merkblatt des Auftragsformulars.

  • Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens in der Luftbildauswertung beträgt die Bearbeitungszeit derzeit etwa 44 Wochen. Liegt uns jedoch für Ihr gesamtes Untersuchungsgebiet bereits eine Luftbildauswertung vor, werden wir innerhalb von 4 Wochen eine Bearbeitung ihres Antrages beziehungsweise eine Aktualisierung durchführen.
Sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab, um eine reibungslose Abarbeitung der Anträge zu ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Gebühren

  • Luftbildauswertung

  • Beratung

  • Suche und Bergung der Kampfmittel

  • Entschärfung von Kampfmitteln

  • Beförderung geborgener Kampfmittel

  • Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials

Zuständigkeit

für das gesamte Land Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Stuttgart

Telefon0711 904400-00
E-Mailkmbd@rps.bwl.de

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 21.12.2006/ 31.08.2013 (VwV Kampfmittelbeseitigungsdienst)

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg

Freigabevermerk

08.01.2026 Regierungspräsidium Stuttgart

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