Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Kraftfahrzeug - Verkauf melden

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde unverzüglich darüber informieren.
Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.

Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.

Voraussetzungen

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft.

Ablauf

  • Sie müssen der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich schriftlich oder persönlich mitteilen.

  • Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die das Fahrzeug erworben hat.

  • Die Anzeige muss auch die Bestätigung enthalten, dass Sie die erforderlichen Unterlagen an die Käuferin oder den Käufer übergeben haben.

  • Viele Zulassungsbehörden bieten Ihnen im Internet ein Anzeigeformular zum Herunterladen an.

Fristen

Unverzüglich

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

  • gegebenenfalls amtliche Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist

  • gegebenenfalls letzter Prüfbericht über die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU)

Gebühren

Keine

Zuständigkeit

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung

  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Keiner

Sonstiges

Lassen Sie sich die Identität der Person, die Ihr Fahrzeug kauft,nachweisen.
Verwenden Sie am besten einen „Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug“, den viele Dienstleister kostenlos im Internet anbieten.
Legen Sie diesen möglichst vollständig ausg
efüllt der Zulassungsbehörde vor.

Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken, um den Verkauf anzuzeigen und den Versicherungsvertragzeitnahzu beenden, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.

Freigabevermerk

25.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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