Bestattung von Fehl- und Totgeburten
Eine Übersicht von Angeboten für trauernde Eltern, deren Kinder in der Schwangerschaft, unter der Geburt oder in den ersten Lebenstagen gestorben sind, finden Sie hier.
Kurzbeschreibung
Lebend- und Totgeburten müssen bestattet werden. Es müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten für eine Bestattung erfüllt werden.
Fehlgeburten und ungeborene Kinder (Schwangerschaftsabbruch) werden bestattet.
das Herz bereits geschlagen hat oder
die Nabelschnur pulsiert hat oder
die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
Langbeschreibung
Eine Übersicht von Angeboten für trauernde Eltern, deren Kinder in der Schwangerschaft, unter der Geburt oder in den ersten Lebenstagen gestorben sind, finden Sie hier.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
25.06.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg