Lasten auf Grundstücken
Kurzbeschreibung
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sind persönliche dingliche Rechte, die dem Inhaber das Recht geben, das Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen (zum Beispiel Wassergewinnungsrecht) oder festlegen, dass der Eigentümer des Grundstücks gewisse Handlungen nicht vornehmen darf. Sie beziehen sich auf die jeweilige Person und sind nicht übertragbar oder vererblich.Grunddienstbarkeiten
Grunddienstbarkeiten berechtigen ebenfalls zur bestimmten Nutzung eines dienenden Grundstücks oder legen fest, dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks gewisse Handlungen nicht vornehmen darf. Sie stehen dem jeweiligen Eigentümer des sogenannten herrschenden Grundstücks zu.Nießbrauch
Ein Nießbrauch gibt dem Begünstigten das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen einer Sache zu ziehen.Reallasten
Wenn das Grundstück mit einer Reallast belastet ist, sind wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten.
Abstandsflächen, die auf dem eigenen Grundstück zugunsten des Nachbarn von einer Bebauung freigehalten werden müssen (zum Beispiel damit der Nachbar sein Gebäude näher als in der Regel erlaubt an die Grundstücksgrenze bauen kann)
Anbauverpflichtungen (zum Beispiel bei der Errichtung eines Doppelhauses)
Überfahrrechte zur Sicherung der Erschließung
Herstellung eines für ein anderes Baugrundstück notwendigen Stellplatzes
Freigabevermerk
02.03.2026 Justizministerium und das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen