Lebenslagen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Lebenslagen - Service BW

Förderung der Weiterbildung

Kosten für berufliche Weiterbildung (zum Beispiel Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.

Kurzbeschreibung

Weiterbildung kostet Geld. Nicht nur die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme sollten daher bei der Auswahl bedacht werden, sondern auch die Kosten, da diese sehr unterschiedlich sein können. Bedenken Sie auch, dass nicht nur für die Weiterbildungsmaßnahme selbst Kosten entstehen. Sie müssen auch zusätzliche Kosten kalkulieren, zum Beispiel für Lernmaterial, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung.

Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, gibt es Förderungen und Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Bei einigen können Sie sich auch beraten lassen.

Bildungszeit

Seit 1. Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen (Bildungszeitgesetz BW). Die Freistellung erfolgt über Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Förderungen

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen Anpassungsfortbildung im Rahmen des Fachkursprogramms und gemäß den Förderrichtlinien.Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss an die Bildungsanbieter, die diesen in Form einer Verbilligung der Teilnahmegebühr an die Kursteilnehmenden weitergeben. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Fachkursförderung ist Ihr Kursveranstalter.

Langbeschreibung

Kosten für berufliche Weiterbildung (zum Beispiel Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.

Freigabevermerk

27.08.2026 Wirtschaftsministerium und Sozialministerium Baden Württemberg

Zugehörige Leistungen

Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
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