Wahlhandlung (Stimmabgabe)
Kurzbeschreibung
den Namen der Partei oder Wählervereinigung, eine Kurzbezeichnung (wenn eine solche verwendet wird) oder das Kennwort des Wahlvorschlags
Namen, Vornamen, Beruf oder Stand und Wohnort (teilweise auch der Ortsteil) der Bewerberinnen und Bewerber
freie Zeilen
Sie setzen auf dem Stimmzettel in das Kästchen neben dem vorgedruckten Namen des Bewerbers oder der Bewerberin ein Kreuz oder die Ziffer "1", wenn Sie dem Bewerber oder der Bewerberin eine Stimme geben wollen.
Sie setzen die Ziffer "2" oder "3" in das Kästchen neben dem Namen des Bewerbers oder der Bewerberin, wenn Sie dem Bewerber oder der Bewerberin zwei oder drei Stimmen geben wollen.
Rechtsgrundlage
§ 29 Stimmabgabe im Wahlraum
§ 30 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen
Freigabevermerk
17.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg