Lebenslagen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Lebenslagen - Service BW

Nutzung von Straßen und Gehwegen

Kurzbeschreibung

  • nach Benutzungsarten (z.B. Fußgängerverkehr),

  • nach Benutzungszwecken (z.B. Schulweg),

  • nach Benutzerkreisen (z.B. Anlieger) oder

  • in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begrenzung der Nutzung)

  • wo der Schnee beim Räumen anzuhäufen ist,

  • welche Streumittel verwendet und welche Streumittel (aus Gründen des Umweltschutzes) nicht verwendet werden dürfen (z.B. auftauende Streumittel),

  • bis zu welchem Zeitpunkt das Schneeräumen und die Beseitigung der Glätte durchgeführt sein muss (z.B. werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr),

  • dass bei Bedarf auch nach diesem Zeitpunkt (gegebenenfalls wiederholt) zu räumen und zu streuen ist und um welche Uhrzeit diese Pflicht endet (z.B. um 22 Uhr),

  • dass die Nichterfüllung der Räum- und Streuverpflichtung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Rechtsgrundlage

§ 41 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) (Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht)

Freigabevermerk

Stand: 23.05.2023Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
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