Lebenslagen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Lebenslagen - Service BW

Nach dem Ja-Wort

Kurzbeschreibung

  • Ihren Ausweisdokumenten und

  • den Fahrzeugpapieren.

  • Arbeitgeber
    Wenn Sie nach der Heirat einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) bekanntgeben.

  • Finanzamt
    Informieren Sie Ihr Finanzamt von der Eheschließung. Sie erhalten automatisch die Steuerklasse 4, nachdem die Meldebehörde die Heirat in der Melderechtsdatenbank eingetragen hat.

  • Banken und Versicherungen
    Ihren neuen Namen sollten Sie Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie ein Konto beziehungsweise ein Depot oder eine Versicherung haben, schnellstmöglich anzeigen. Die Bank beziehungsweise die Versicherung verlangt meistens einen Nachweis von Ihnen (zum Beispiel Kopie der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde).

  • Kabelanbieter
    Wenn Sie einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen haben, müssen Sie ihm die Namensänderung mitteilen.

  • Telefonanbieter
    Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag im Telefonbuch ist es wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern erledigen.

  • Versorgungsunternehmen
    Als Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung oder eines Hauses müssen Sie auch dem jeweiligen Versorgungsunternehmen Ihre Namensänderung mitteilen. Dies können Sie formlos tun. Größere Anbieter bieten dazu auch Online-Formulare an.
    Wenn Sie Mieter oder Mieterin sind, sind meistens nur Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin und die Versorgungsunternehmen für Fernwärme, Gas und Wasser Vertragsparteien.
    Nur mit Ihrem Stromversorgungsunternehmen haben Sie als Mieterin oder Mieter üblicherweise einen Vertrag. Diesen sollten Sie ändern.

Langbeschreibung

Freigabevermerk

15.04.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums und Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Ausstellung einer Eheurkunde beantragen
Bewohnerparkausweis beantragen
Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen
Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
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