Lebenslagen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Lebenslagen - Service BW

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Kurzbeschreibung

  • mindestens 18 Jahre alt sind,

  • seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

  • Sie können in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist nur bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl möglich.

  • Wenn Ihre neue Wohnung im gleichen Wahlkreis wie Ihre frühere Gemeinde liegt, können Sie bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen.

  • Sie können bei Ihrer alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

Langbeschreibung

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

14.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
Wahlschein beantragen
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