Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
Kurzbeschreibung
mindestens 16 Jahre alt sind,
seit mindestens 3 Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Landtagswahl geführt werden.
Sie können in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, also bis spätestens 15. Februar 2026, möglich.
Wenn Ihre neue Wohnung im gleichen Wahlkreis wie Ihre alte Gemeinde liegt, können Sie bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen.
Sie können bei Ihrer alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
Langbeschreibung
Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
Rechtsgrundlage
§ 7 Wahlrecht
§ 8 Ausübung des Wahlrechts
§ 21 Wählerverzeichnisse
§ 22 Wahlscheine
§ 11 Eintragung der Wahlberechtigten
§ 12 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
§ 13 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
§ 14 Einsicht in das Wählerverzeichnis
Freigabevermerk
27.11.2025 Innenministerium Baden-Württemberg