Die Wahlorgane
Kurzbeschreibung
der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet
ein Landeswahlleiter oder eine Landeswahlleiterin und ein Landeswahlausschuss für jedes Bundesland
ein Kreiswahlleiter oder eine Kreiswahlleiterin und ein Kreiswahlausschuss für jeden Stadt- und Landkreis
ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk
mindestens ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Stadt- und Landkreis
dem Landeswahlleiter oder der Landeswahlleiterin,
sechs Beisitzern oder Beisitzerinnen und
zwei Richtern oder Richterinnen des Oberverwaltungsgerichts, in Baden-Württemberg des Verwaltungsgerichtshofs.
dem Kreiswahlleiter oder der Kreiswahlleiterin als Vorsitzender oder Vorsitzende und
sechs Beisitzern oder Besitzerinnen, die vom Kreiswahlleiter oder von der Kreiswahlleiterin berufen werden.
dem Wahlvorsteher oder der Wahlvorsteherin,
dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin und
weiteren drei bis sieben von der Gemeindebehörde berufenen Beisitzern oder Beisitzerinnen.
Sollten Sie eine derartige ehrenamtliche Tätigkeit in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf.
Freigabevermerk
Stand: 14.04.2026Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg