Lebenslagen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Lebenslagen - Service BW

Die Wahlorgane

Kurzbeschreibung

  • der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet

  • ein Landeswahlleiter oder eine Landeswahlleiterin und ein Landeswahlausschuss für jedes Bundesland

  • ein Kreiswahlleiter oder eine Kreiswahlleiterin und ein Kreiswahlausschuss für jeden Stadt- und Landkreis

  • ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk

  • mindestens ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Stadt- und Landkreis

  • dem Landeswahlleiter oder der Landeswahlleiterin,

  • sechs Beisitzern oder Beisitzerinnen und

  • zwei Richtern oder Richterinnen des Oberverwaltungsgerichts, in Baden-Württemberg des Verwaltungsgerichtshofs.

  • dem Kreiswahlleiter oder der Kreiswahlleiterin als Vorsitzender oder Vorsitzende und

  • sechs Beisitzern oder Besitzerinnen, die vom Kreiswahlleiter oder von der Kreiswahlleiterin berufen werden.

  • dem Wahlvorsteher oder der Wahlvorsteherin,

  • dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin und

  • weiteren drei bis sieben von der Gemeindebehörde berufenen Beisitzern oder Beisitzerinnen.
    Sollten Sie eine derartige ehrenamtliche Tätigkeit in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf.

Freigabevermerk

Stand: 14.04.2026Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Wahlhelfer werden
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