Lebenslagen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Lebenslagen - Service BW

Die Wahlorgane

Kurzbeschreibung

  • Gemeindewahlausschuss

  • Kreiswahlausschuss

  • ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk

  • ein oder mehrere Briefwahlvorstände

Rechtsgrundlage

  • § 11 Gemeindewahlausschuss

  • § 12 Kreiswahlausschuss

  • § 14 Wahlvorstände

  • § 15 Gemeinsame Vorschriften über die Ausschüsse und Wahlvorstände

  • § 21 Wahlausschüsse

  • § 22 Wahlvorstände

Freigabevermerk

17.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Wahlhelfer werden
Zur Lebenslagen Übersicht