Lebenslagen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Lebenslagen - Service BW

Überführung ins Ausland

Kurzbeschreibung

  • Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass die verstorbene Person schon vor der Beurkundung bestattet werden darf

  • bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung

  • bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen

  • Leichenpass

Langbeschreibung

Rechtsgrundlage

  • § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung

  • § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung

  • § 43 Allgemeines

  • § 44 Leichenpass

  • § 46 Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis

Freigabevermerk

16.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
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