Häusliche Gewalt
- Wohnungsverweis erwirken
- Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt der Polizei
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- Bundesweites, kostenloses Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Portal "gewaltschutz.info"
- Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen
- Neue Broschüre zum Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt
- Frauenhaussuche
- Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0
- Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen und Männer sowie den Gewaltambulanzen in Baden-Württemberg
Kurzbeschreibung
Täter und Täterinnen in die Verantwortung zu nehmen,
Opfer zu schützen und
die Perspektive auf ein Leben ohne Gewalt zu unterstützen.
Das bundesweite, kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen informiert rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116016 darüber, welche Rechte Betroffenen bei häuslicher Gewalt zustehen und wohin diese sich wenden können, um Hilfe und Beratung zu erhalten. Die Beratung ist anonym und kann in 18 Sprachen erfolgen.
Auch das Gebärdendolmetschen ist problemlos möglich.
Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat.
Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg.
Es kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen.
An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht direkt selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt an Männern ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8-13 Uhr und 15-20 Uhr sowie freitags von 8-15 Uhr erreichbar. Kontakt kann auch per E-Mail an beratung@maennerhilfetelefon.de oder über das Kontaktformular aufgenommen werden.
Bei Verletzungen sollten mögliche Spuren im besten Fall in einer der Gewaltambulanz jeweils an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitätskliniken in Heidelberg, Freiburg, Stuttgart oder Ulm gesichert werden. Die Spurensicherung kann verfahrensunabhängig und anonym ohne das Hinzuziehen der Polizei erfolgen. Durch die Aufbewahrung der Spuren kann die Entscheidung für eine Anzeige auch erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.
Auch die Polizei bietet hilfreiche Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt oder zu weiteren Gewaltformen an.
Langbeschreibung
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
17.07.2026 Innen- und Sozialministerium Baden-Württemberg