Lebenslagen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Lebenslagen - Service BW

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Kurzbeschreibung

  • mindestens 16 Jahre alt sind,

  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

  • wenn Sie Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus der Gemeinde weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, aber

  • vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zurückkehren und dort Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Rechtsgrundlage

  • § 12 Bürgerrecht

  • § 14 Wahlrecht

  • § 5 Förmliche Voraussetzung und Ausübung des Wahlrechts

  • § 6 Wählerverzeichnis

  • § 3 Führung des Wählerverzeichnisses

  • § 3a Fortschreibung des Wählerverzeichnisses bei Umzug

  • § 4 Benachrichtigung der Wahlberechtigten

  • § 5 Einsicht in das Wählerverzeichnis

  • § 6 Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses

  • § 7 Berichtigung des Wählerverzeichnisses

Freigabevermerk

17.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen
Wahlschein beantragen
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