Friedhofs- und Grabwahl, Grabpflege
Kurzbeschreibung
Wahlgräber (auch Gruft oder Familiengrab, Erbgrab) können von der Friedhofsverwaltung angeboten werden; hier wird ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht eingeräumt; das Nutzungsrecht kann über die Mindestruhezeit hinaus verlängert beziehungsweise erneut erworben werden. In Wahlgräbern sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich, eine Mehrfachbelegung ist die Regel.
Reihengräber sind Einzelgräber, dienen also der Aufnahme jeweils einer einzelnen Person und werden „der Reihe nach“ vergeben. Eine Mehrfachbelegung ist mit dem Einverständnis der Angehörigen nicht ausgeschlossen. Reihengräber können nach Ablauf der Nutzungszeit nicht verlängert beziehungsweise wiedererworben werden. In Reihengräbern sind Erd- und Urnenbestattungen möglich.
Rechtsgrundlage
§ 1 Allgemeines
§ 12 Reihengräber und Wahlgräber
§ 13 Grüfte und Grabgebäude
§ 14 Gestaltung und Ausstattung
§ 31 Bestattungspflichtige
Freigabevermerk
11.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg