Lebenslagen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Lebenslagen - Service BW

Monatlicher Steuerabzug vom Lohn

Kurzbeschreibung

  • der Grundfreibetrag,

  • der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten,

  • der Sonderausgaben-Pauschbetrag und

  • wenn die Voraussetzungen auf Sie zutreffen, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

  • der Grundtarif (Steuerklassen I, II und IV) oder

  • der Splittingtarif (Steuerklassen III und V)

  • Werbungskosten, zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit oder Reisekosten

  • Sonderausgaben, zum Beispiel nachgewiesene Kinderbetreuungskosten

  • außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel Kraftfahrzeugkosten gehbehinderter Menschen

  • Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen

Langbeschreibung

Freigabevermerk

03.06.2026 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums

Zugehörige Leistungen

Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
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