Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Ziehen Sie als wahlberechtigter Deutscher oder wahlberechtigte Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland fort oder kehren Sie in die Bundesrepublik Deutschland zurück, beachten Sie auch die Informationen der zugeordneten Leistung "Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen".
Kurzbeschreibung
mindestens 16 Jahre alt sind,
seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und
im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
sobald sie 14 Jahre alt geworden sind, mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
auf Sie der oben genannte Ausschlussgrund für Deutsche zutrifft oder
Sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.
Sie können in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist nur bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl möglich.
Wenn Ihre neue Wohnung im gleichen Land- oder Stadtkreis liegt, können Sie bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen.
Sie können bei Ihrer alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
Langbeschreibung
Ziehen Sie als wahlberechtigter Deutscher oder wahlberechtigte Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland fort oder kehren Sie in die Bundesrepublik Deutschland zurück, beachten Sie auch die Informationen der zugeordneten Leistung "Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen".
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
14.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg