Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
- Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ)
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA)
- Die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
- anerkannte Auslandsvermittlungsstellen
Kurzbeschreibung
die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben
Langbeschreibung
Die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Rechtsgrundlage
Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Freigabevermerk
14.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg