Gesetzliche Rentenversicherung
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Aktueller Rentenwert
- Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung
Kurzbeschreibung
für die sogenannte allgemeine Rentenversicherung: die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg)
für Bergleute, Seeleute und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Deutschen Bahn AG: die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
wegen Alters (Altersrenten),
wegen Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrenten) und
wegen Todes (Witwen-/Witwer- und Waisenrenten, Erziehungsrenten).
Beitragszeiten, die über die Lebenszeit zurückgelegt wurden, beispielsweise für
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung und Tätigkeit,
- eine freiwillige Beitragszahlung,
- die Kindererziehung,
- den Bezug von Krankengeld oder Leistungen der Bundesagentur für Arbeit,
- die Pflege einer Person, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat
eine versicherungspflichtige Beschäftigung und Tätigkeit,
eine freiwillige Beitragszahlung,
die Kindererziehung,
den Bezug von Krankengeld oder Leistungen der Bundesagentur für Arbeit,
die Pflege einer Person, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat
Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel wegen Kindererziehung)
Beitragsfreie Zeiten, wie Anrechnungszeiten, beispielsweise wegen
- Schul- beziehungsweise Fachschulausbildung und Studium,
- Arbeitsunfähigkeit,
- Arbeitslosigkeit,
- Schwangerschaft und Mutterschutzzeit
Schul- beziehungsweise Fachschulausbildung und Studium,
Arbeitsunfähigkeit,
Arbeitslosigkeit,
Schwangerschaft und Mutterschutzzeit
eine versicherungspflichtige Beschäftigung und Tätigkeit,
eine freiwillige Beitragszahlung,
die Kindererziehung,
den Bezug von Krankengeld oder Leistungen der Bundesagentur für Arbeit,
die Pflege einer Person, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat
Schul- beziehungsweise Fachschulausbildung und Studium,
Arbeitsunfähigkeit,
Arbeitslosigkeit,
Schwangerschaft und Mutterschutzzeit
Renteneintrittsalter: Je nach Rentenalter kann es zu Zuschlägen oder Abschlägen der Rentenhöhe kommen.
Rentenart: Beispiele sind die
- Altersrente,
- Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung,
- Große oder kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente- oder Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente.
Altersrente,
Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung,
Große oder kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente- oder Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente.
aktueller Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert ist Bestandteil der Rentenformel und drückt aus, wie viel (Monats-)Rente ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn Beiträge für ein Kalenderjahr gezahlt wurden.
Altersrente,
Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung,
Große oder kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente- oder Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente.
die Belastung der Arbeitsentgelte durch die Rentenversicherungsbeiträge (Entwicklung der Höhe des Beitragssatzes),
der Prozentsatz der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Altersvorsorgeanteil) und
das Verhältnis zwischen aktiv Beschäftigten und Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern (Nachhaltigkeitsfaktor) berücksichtigt.
Langbeschreibung
Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung
Freigabevermerk
07.10.2025 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg