Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
Broschüre des BMFSFJ: Ein Kind adoptieren
Kurzbeschreibung
Personensorge
Vermögenssorge
Unterhaltsberechtigung und -verpflichtung
Erbrecht
Auflösung aller verwandtschaftlichen und privatrechtlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie des adoptierten Kindes
Namensänderung
Meldepflicht
Staatsangehörigkeit
Langbeschreibung
Broschüre des BMFSFJ: Ein Kind adoptieren
Rechtsgrundlage
§ 1757 Name des Kindes
§ 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
§ 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
Freigabevermerk
22.07.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg