Die Wahlorgane
Kurzbeschreibung
die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für das gesamte Land
eine Kreiswahlleiterin oder ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis
eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk
mindestens eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Wahlkreis
der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter als Vorsitz,
2 Richterinnen oder Richtern des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sowie
4 bis 10 von Innenministerium berufenen Beisitzenden. Bei der Berufung der Beisitzenden werden die im Land bestehenden Parteien angemessen berücksichtigt.
der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter als Vorsitz und
4 bis 7 Beisitzenden, die von der Kreiswahlleiterin oder vom Kreiswahlleiter berufen werden. Bei der Auswahl der Beisitzenden werden die im Wahlkreis bestehenden Parteien sowie die Vertretung der einzelnen Gebiete angemessen berücksichtigt.
der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als Vorsitz,
deren Stellvertretung und
mindestens 3 weiteren Beisitzenden, die ebenfalls durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister aus dem Kreis der Wahlberechtigten und der Gemeindebediensteten berufen werden. Auch hier werden die in der Gemeinde bestehenden Parteien angemessen berücksichtigt.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
28.11.2025 Innenministerium Baden-Württemberg