Ablauf der Trauung: Stadt Maulbronn

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Ablauf der Trauung

Der schönste Tag Ihres Lebens

Jede Standesbeamtin gestaltet den Ablauf einer Trauung anders - auch individuell auf das jeweilige Brautpaar zugeschnitten. Dennoch geben wir Ihnen gerne allgemeine Informationen, damit Sie wissen, was Sie am schönsten Tag Ihres Lebens grundsätzlich erwartet.

Ihre Ankunft beim Standesamt

  • Bitte kommen Sie bis spätestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin mit Ihren Trauzeugen (falls Sie Trauzeugen mitbringen möchten)  in den Trauraum im Klosterhof 20/2, damit die letzten Formalitäten (Eintragen der Trauzeugen) erledigt werden können.
  • Die Trauzeugen müssen auch ihren Personalausweis/Reisepass vorlegen.
  • Falls Sie den Ringwechsel im Rahmen der Trauung wünschen, können Sie bereits jetzt Ihre Eheringe dem Standesbeamten übergeben.
  • Ihre Verwandten und Freunde können  der Trauung selbstverständlich gerne als Gäste beiwohnen. Im Trauzimmer ist Platz für ca. 40 Personen (einschließlich Brautpaar und Trauzeugen).

Die Trauzeremonie

Damit die Trauung  einen feierlichen und würdigen Rahmen erhält, wird Ihnen der Standesbeamte einige Worte mit auf den Weg geben. Auf besonderen Wunsch des Brautpaares kann die Trauansprache auch mit einem musikalischen Beitrag unterstützt werden. 

Nach Abschluss der Trauansprache wird der Standesbeamte nun die entscheidenden Fragen an Sie richten. Die Ehe wird rechtlich dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Der Standesbeamte wird Sie einzeln und nacheinander befragen. Anders als bei der kirchlichen Trauung müssen Sie beim Standesamt keine Trauformel nachsprechen - Ihr deutliches JA genügt vollkommen. Traditionell wird meist der Mann zuerst gefragt - die Frau hat dann das letzte und entscheidende Wort! Falls Sie die Frage des Standesbeamten beide eindeutig bejaht haben, sind Sie bereits verheiratet. Mit dem zweiten Ja-Wort ist eine vor dem Gesetz gültige Ehe zustande gekommen. Der Standesbeamte erklärt, dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.

Natürlich können Sie auch bei der standesamtlichen Trauung den Ringwechsel vollziehen. Der obligatorische Kuss zur Besiegelung Ihrer Verbundenheit sollte auf gar keinen Fall fehlen.Aufgrund der von Ihnen bei der Anmeldung gemachten Angaben und der vorgelegten Urkunden wird vom Standesbeamten eine Niederschrift vorbereitet. Dieses "Protokoll" Ihrer Eheschließung enthält Ihre persönlichen Daten (Vornamen, Familienname, ggf. Geburtsname, ggf. Religionszugehörigkeit, Geburtsdatum- und ort, Wohnanschrift) und wird nach dem Ja-Wort vom Standesbeamten vorgelesen. Es ist unausweichlich, dass auch Ihre Gäste die o. g. Daten erfahren. 

Falls Sie beim Verlesen der Niederschrift einen Fehler entdecken, sagen Sie dies bitte gleich dem Standesbeamten, damit kurzfristig eine Korrektur erfolgen kann. Haben Sie mit der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) erworben (z. B. Geburtsname des Mannes) so unterschreibt in dem Fall die Frau in der Niederschrift bereits mit dem neuen Ehenamen und fügt ihren Geburtsnamen mit dem Zusatz "geb." hinzu (also z. B. Heike Back geb. Ofen). Mit der Unterschrift des Standesbeamten wird die Niederschrift abgeschlossen und beurkundet. Der Standesbeamte unterschreibt die für Sie vorbereiteten Urkunden (Heiratsurkunde, Eheregister) und überreicht das Stammbuch der Familie, verbunden mit herzlichen Glückwünschen zu Ihrer Eheschließung.

Sekt-Service

Nach der offiziellen Trauung können Sie im Trauraum mit Ihren Gästen ein Glas Sekt trinken. Sekt und evtl. Saft können schon einen Tag vorher beim Standesamt abgegeben werden. Die Gläser stellen wir Ihnen zur Verfügung, teilen Sie uns bitte mit, wie viele Personen zur Trauung mitkommen.

Für diesen Service werden 20 Euro berechnet. Wir haben für Sie insgesamt 45 Minuten eingeplant (für Trauung und Sekt-Umtrunk), wir bitten um Verständnis, dass diese Zeit im Rahmen bleiben muss, da sonst nachfolgende Paare warten müssen.

Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen und auch im Hinblick auf evtl. Störungen der Trauungszeremonie nur in Absprache und mit Zustimmung des jeweiligen Standesbeamten vorgenommen werden.