Mietspiegel für Maulbronn, Schmie und Zaisersweiher
Mietspiegel für Maulbronn, Schmie und Zaisersweiher
Der Mietspiegel der Stadt Maulbronn ist ein „einfacher Mietspiegel“ nach § 558d BGB. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für Mietwohnungen in Maulbronn, Schmie und Zaisersweiher ab.
Im Rahmen einer Mieterhöhung ist der Mietspiegel das vorrangige Mittel, um die ortsübliche Vergleichsmiete einer konkreten Wohnung darzustellen. Hierzu enthält er außer der nach sieben Baualtersklassen und fünf Wohnungsgrößen differenzierten Tabelle über die Mietwerte weitere Tabellen und Hinweise zu Zu-/ oder Abschlägen. Dadurch können Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Lage, der Ausstattung, der Wohnungsgröße oder des Stadtteiles bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung besser berücksichtigt werden.
Die Stadt Maulbronn hat den Mietspiegel 2022 in Zusammenarbeit mit Ulrich Stein, freier Statistiker, Steinbruchstr. 24, 70186 Stuttgart erstellt. Fachlich begleitet wurde die Aufstellung durch den DMB Mieterverein Pforzheim und Enzkreis e.V. und Haus & Grund Mühlacker e.V. Die Fortschreibung des Mietspiegels erfolgte Ende 2024, erneut in Zusammenarbeit mit Ulrich Stein.
Der Mietspiegel der Stadt Maulbronn setzt keine Preise fest, sondern bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für Mietwohnungen in Maulbronn, Schmie und Zaisersweiher auf einer breiten Informationsbasis ab. Hierzu sind außer der nach Baualtersklassen und Wohnungsgrößen differenzierten Tabelle weitere Hinweise zu Zu-/ oder Abschlägen enthalten. Dadurch können Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Ausstattung oder der Lage bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung berücksichtigt werden. Somit bietet der Mietspiegel Rechtssicherheit für alle Beteiligten und hilft wesentlich Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Der Mietspiegel 2025/2026 tritt am 1. März 2025 in Kraft.
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Mietspiegelrechner
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